"Die Erhaltung der Biodiversität ist eine ethisch-moralische Verpflichtung, denn mit jeder Art, die geht, geht ein Stück von uns selbst." Stavros Dimas (EU Kommissar)
Wissenschaftler warnen gegenwärtig vor dem Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten. Nach den Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN gelten 12 Prozent der Vogelarten, 23 Prozent der Säugetierarten, 25 Prozent der Koniferenarten und 32 Prozent der Amphibienarten als vom Aussterben bedroht. Nach Schätzungen des WWF hat zwischen 1970 und 2000 ein Rückgang der Wirbeltierarten um ca. 40 Prozent stattgefunden.
Die fortschreitende fahrlässige Vernichtung von Lebensräumen und Organismen ist weder ethisch verantwortlich noch ökonomisch sinnvoll: Fast die Hälfte aller zugelassenen Medikamente in Deutschland stammt aus Pflanzenmaterial. Zehn der 25 weltweit erfolgreichsten Medikamente werden aus natürlichen Quellen und von wildlebenden Arten, also aus Pilzen, Bakterien, Pflanzen oder Tieren, gewonnen. Mit jeder Art, die ausstirbt, geht möglicherweise die Arznei für eine bedrückende Krankheit verloren. Der Weltmarktwert für pharmazeutische Produkte, die aus der Nutzung natürlicher genetischer Ressourcen stammen, wird mit 75 bis 150 Milliarden Dollar pro Jahr veranschlagt.
Es ist also höchste Zeit, etwas gegen den Verlust der Artenvielfalt zu tun.
Wissenschaftler fordern: Erhalt der BiodiversitätTrotz dieser Verpflichtung blieben die folgenden Umweltminister Klaus Töpfer (CDU), Angela Merkel (CDU) und Jürgen Trittin (Grüne) untätig.
Erst unter Federführung des damaligen SPD-Bundesumweltministers Sigmar Gabriel sind Vorschläge zur Umsetzung des Abkommens erarbeitet worden, welche die Bundesregierung am 7. November 2007 als „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ beschlossen hat. Damit liegt in Deutschland erstmals eine umfassende und anspruchsvolle Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vor, die rund 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen enthält. In der Hauptsache geht es um die Ausweisung neuer Schutzgebiete, den gezielten Erhalt einzelner Arten, den restriktiven Einsatz genmanipulierter Pflanzen, Gewässerschutz, Förderung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung von erneuerbaren Energien.
Abgeschlossen ist der Prozess damit nicht.
© 2010 Ulrich Kelber, MdB