.. ist für mich nicht nur ein Schlagwort in der Debatte um die Rechte und Pflichten der Abgeordneten, sondern sie ist für mich wichtig in der Kommunikation mit den Wählerinnen und Wählern. Deshalb habe ich seit ich politische Mandate ausübe, nicht nur öffentliche Rechenschaftsberichte abgegeben, sondern auch meine finanziellen Einnahmen aus diesen Mandaten offengelegt. (s. Gläserner MdB)
Wir Abgeordneten stimmen in jeder Sitzungswoche des Bundestages über viele Gesetze, Verordnungen und Anträge ab. Mit meiner Stimme für die eine oder andere Alternative repräsentiere ich dabei einen Teil der Bevölkerung, ich hoffe, den größten Teil meiner Wählerinnen und Wähler. Immer gelingt das aber sicher nicht.
Zukünftig will ich an dieser Stelle deutlich machen, bei welcher Abstimmung ich wie und warum abgestimmt. Außerdem sollen die wichtigsten Inhalte, um die es bei diesen Abstimmungen ging, dargestellt werden. Damit will ich auch diesen Teil meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter transparent und nachvollziehbar machen.
Am Donnerstag den 10. Mai 2012 stimmte der Deutsche Bundestag über die Ausweitung des Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias ab. Die Bundesregierung möchte sich den Plänen der Atalanta-Partnerländer anschließen, zukünftig einen bis zu 2 Kilometer breiten Küstenstreifen in das Operationsgebiet mit aufzunehmen, um auch in diesem Gebiet die Piraten verfolgen zu können.
In der Abstimmung zum zweiten Hilfspaket für Griechenland hat der Bundestag über Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 154,4 Milliarden Euro abgestimmt. Diese setzen sich zusammen aus 130 Milliarden Euro neuen Finanzhilfen und 24,4 Milliarden Euro aus dem ersten Hilfspaket. Dabei beträgt der deutsche Anteil an diesem gesamteuropäischen Paket ca. 29% mit einem Maximalvolumen von 44,7 Milliarden Euro. Die Mittel sollen für zwei Schwerpunkte verwendet werden: die Absicherung der Beteiligung privater Gläubiger und das zweite Anpassungsprogramm in Form von Finanzhilfen zur Rekapitalisierung der griechischen Banken und des Landes selbst. In welcher Höhe die Hilfen tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen hängt davon ab, wie sich die wirtschaftliche Lage in Griechenland und an den Finanzmärkten entwickelt.
Die deutsche Beteiligung am sogenannten Euro-Rettungsschirm wird von 123 Mrd. Euro auf 211 Mrd. Euro aufgestockt. Die Bundesrepublik Deutschland verspricht damit, Kredite im Gesamtvolumen von 211 Mrd. Euro bereitzuhalten.
In dem Grünen-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
Der Antrag der SPD fordert einen Lieferstopp von Kriegswaffen an Saudi-Arabien
Ich bin Vater von fünf gesunden Kindern, die für mich das größte Glück bedeuten. Daher kann ich erahnen, was es für Eltern bedeuten mag, nach mehreren Fehl- oder stillen Geburten durch die PID die Möglichkeit zu erhalten, ein gesundes Kind zu bekommen. Gleichzeitig habe ich aber die gesellschaftspolitischen Auswirkungen der PID im Blick. Die durch Legalisierung der PID gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft würde einen Paradigmenwechsel darstellen. Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht, verliert ihre Mensch¬lichkeit. Ein immer weiter um sich greifendes medizinisches Optimierungsstreben verletzt und stigmatisiert alle Menschen, die sich bewusst gegen die Idee der Mach¬barkeit entscheiden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Eltern sich fragen lassen müssen, warum sie ein krankes oder behindertes Kind bekommen haben. Körperliche oder intellektuelle Beeinträchtigungen sind Ausdruck der menschlichen Vielfalt und dürfen nicht automatisch mit Leid verbunden werden.
Die deutschen Atomkraftwerke sollen schrittweise bis 2022 abgeschaltet werden, alle im Rahmen des Moratoriums stillgelegten Meiler bleiben endgültig vom Netz.
Der Auftrag der KFOR ist es, ein multi-ethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Kosovo mit autonomer Selbstverwaltung aufzubauen und dies militärisch abzusichern. Dazu muss die Region demilitarisiert und stabilisiert werden. Vor allem gilt es dabei, humanitäre Hilfe zu leisten, die Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu fördern sowie die Verwaltung und internationalen Hilfsorganisationen zu unterstützen. Die Bundeswehr hat dabei erstmals bei einem Einsatz zur Friedenssicherung Verantwortung für einen eigenen Sektor übernommen. Außerdem unterstützt die KFOR das Internationale Kriegsverbrechertribunal bei seiner Arbeit im Kosovo.
Eine breite parlamentarische Mahrheit (alle Fraktionen bis aud die LINKE) hat sich für eine erneute Verlängerung des Mandates zur Grenzsicherung des Libanon ausgesprochen. Zu meiner Begründung lesen Sie bitte die Einträge der vorangegangenen Mandatsverlängerungen.
In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Krümmel, Neckarwestheim I, Philippsburg 1 und Unterweser sofort unter Verfall der jeweiligen Reststrommengen endgültig stillzulegen. Darüber hinaus fordern wir die unverzügliche Rücknahme des Atomdeals vom Herbst 2010 und der damit verbundenen Laufzeitverlängerung. Auch die verbleibenden AKW sollen bis zum Ende dieses Jahrzehnts endgültig stillgelegt werden. Ein sehr wichtiger Punkt ist auch, das modernisierte Kerntechnische Regelwerk endlich in Kraft zu setzten und die völlig veralteten Vorschriften aus den 70er und 80er Jahren abzulösen.
Dieses Vorgehen ist pure Augenwischerei. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, was den Energieriesen die Möglichkeit eröffnet, dagegen zu klagen. Es gaukelt den Bürgern vor, man könne in wenigen Monaten belastbare "Stresstests" durchführen - das ist Unsinn.
Nach einem gründlichen und sehr verantwortungsbewussten Diskussionsprozess hat die SPD im Hinblick auf den Afghanistan-Einsatz einen Strategiewechsel gefordert, dessen wesentliche Elemente Teil des Mandatsbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2010 wurden.
Zur Begründung verweise ich auf meine Ausführungen der vergangenen Jahre.
Die Berechnungsgrundlage der Hartz IV- Leistungen ist nach wie vor methodisch absolut falsch - verfassungsrechtlich sicherlich nicht zu halten! Das sogenannte Bildungspaket ist bürokratischer Murks - es kommt nicht dort an, wo es am dringendsten gebraucht würde. Hier sollte man besser Strukturen stärken als Gutscheine auszuteilen. Mit der Treichung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger straft man die Schwächsten. Diese unsoziale "Reform" haben wir nicht mitgetragen.
Das Nein unserer Fraktion ist Folge des ungenauen und unseriösen Antrags der Bundesregierung, der zum einen gegen das Prinzip der Mandatsklarheit und -wahrheit verstößt und sich zum anderen mit Hinweis auf Artikel 5 des NATO-Vertrags neun Jahre nach dem 11. September auf einer völkerrechtlich fragwürdigen Basis bewegt.
Ich bin ein Befürworter von mehr plebiszitären Elementen in unserem Grundgesetz. Trotzdem konnte ich diesem Antrag der LINKEn nicht zustimmen. Die hier vorgesehenen Quoren sind viel zu niedrig, um praktikabel sein zu können. Außerdem bin ich dagegen, eine Volksabstimmung mit einer Bundestagswahl zu verknüpfen.
Ich lehne insbesondere die unzureichenden Pläne für die Nutzenbewertung und die Preisbildung bei innovativen Arzneimitteln ab. Diese Pläne werden nach meiner Auffassung dazu führen, dass die Arzneimittelversorgung für die Patientinnen und Patienten qualitativ schlechter wird, ohne dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im dringend notwendigen Maße sinken werden.
Warum ich hier nicht zustimmen konnte, habe ich auf meiner Homepage und an vielen anderen Stellen hinreichend begründet...
Mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher können auch künftig "aus einer Hand" betreut werden. Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 346 Jobcentern gemeinsam durch Kommunen und Arbeitsagentur als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte. Ein erster Anlauf für eine Einigung war vor einem Jahr am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert.
Der Verlängerung der UN-Mandate im Libanon (UNIFIL - Informationen des Bundestags), sowie der UN-Mandate im Sudan (UNMIS - Informationen des Deutschen Bundestags) und Darfur (UNAMID - Informationen des Bundestags) habe ich zugestimmt. Alle drei Mandate sind weiterhin erforderlich, deshalb hat sich an meiner Auffassung seit den letzten Jahren nichts geändert .
Der Auftrag der KFOR ist es, ein multi-ethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Kosovo mit autonomer Selbstverwaltung aufzubauen und dies militärisch abzusichern. Dazu muss die Region demilitarisiert und stabilisiert werden. Vor allem gilt es dabei, humanitäre Hilfe zu leisten, die Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu fördern sowie die Verwaltung und internationalen Hilfsorganisationen zu unterstützen. Die Bundeswehr hat dabei erstmals bei einem Einsatz zur Friedenssicherung Verantwortung für einen eigenen Sektor übernommen. Außerdem unterstützt die KFOR das Internationale Kriegsverbrechertribunal bei seiner Arbeit im Kosovo.
Ich unterstütze das internationale Rettungspaket für Griechenland und die deutsche Beteiligung daran. Wie meine Partei und Fraktion bin ich aber der Auffassung, dass eine reine Kreditermächtigung nicht ausreicht, um neue Spekulationswellen zu verhindern und die Stabilisierung der Eurozone wirksam zu erreichen. Wir haben deshalb der Bundesregierung unsere Zustimmung angeboten, wenn die CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag begleitend zur Kreditermächtigung ihre Absicht bekundet hätten, die Beteiligung der Finanzbranche an den Kosten der Krise und Maßnahmen zur Vorbeugung künftiger Krisen durchzusetzen. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen waren allerdings nicht bereit, auf der europäischen und internationalen Ebene künftig entschlossen und glaubhaft einzutreten
Im Sommer 2009 hat die SPD erstmals konkrete Überlegungen für ein Ende des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr vorgelegt, in dem definiert wurde, welche Fortschritte in Afghanistan erzielt werden müssten, um mit der Rückführung der Bundeswehr beginnen zu können. Klar ist, dass eine reine „Raus-hier-Strategie“ weder der Bunderwehr noch den Afghanen gegenüber verantwortbar ist und die erzielten Fortschritte für die Zivilgesellschaft gefährden würde. Die SPD steht deshalb für einen klaren Abzugskorridor der Bundeswehr und mehr zivile Unterstützung. Grundlage für das Mandat muss die Stärkung der afghanischen Sicherheitskräfte und der wirtschaftliche Wiederaufbau sein. Neben mehr und besserer Ausbildung von Polizisten und Soldaten im Land, geht es vor allem um eine Verdopplung der Wiederaufbauhilfe – und darum, mit allen Kräften in Afghanistan ins Gespräch zu kommen, die sich konstruktiv am nachhaltigen Aufbau des Landes beteiligen wollten. Dies waren zentrale Eckpunkte des Konzeptes, das die SPD vor der internationalen Afghanistan-Konferenz in Londoner Ende Januar vorgelegt hatte (s. http://www.ulrich-kelber.de/medien/doks/20100205_Positionspapier_Afghanistan-1.pdf ).
Ich habe der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) zugestimmt. Unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterstützt die internationale Truppe solange den Wiederaufbau in Afghanistan, bis das Land stabil genug ist, um seine Sicherheit selbst zu gewährleisten.
Das deutsche Engagement im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen (VN) UNIFIL vor der Küste Libanons ist nach wie vor sinnvoll. Deshalb hat der Bundestag mit meiner Stimme dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des Einsatzes (Drs. 17/40, 17/112) am 3. Dezember in 2./3. Lesung zugestimmt. Der Beitrag zu UNIFIL hat eine wichtige Bedeutung für die Region. Die Bundeswehr trägt dazu bei, Waffenschmuggel über See zu verhindern. Und sie unterstützt die libanesische Regierung durch Ausbildung und Ausrüstung dabei, diese Aufgabe in Zukunft selbst übernehmen zu können. Auffallend ist jedoch, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung das Mandat nur bis zum 30. Juni 2010 verlängert, obwohl die VN erst im August über eine weitere Verlängerung entscheidet. Hier geht es um die Gesichtswahrung der FDP, die den UNIFIL-Einsatz bisher unverständlicherweise abgelehnt hat.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an der Operation Enduring Freedom (OEF) am Horn von Afrika (Drs. 17/38, 17/110) am 3. Dezember in 2./3. Lesung abgelehnt. Schon 2008 hatte die Bundesrepublik nach einer Initiative des damaligen Außenministers Frank-Walter Steinmeier ihre Beteiligung an landgestützten OEF-Operationen beendet. Für unsere aktuelle Entscheidung sprechen verschiedene Gründe: Wurden im Jahr 2008 am Horn von Afrika noch fünf Einheiten eingesetzt, blieben im ersten Halbjahr 2009 rechnerisch noch 1,7 Einheiten übrig. Zuletzt war die Bundesrepublik bis Oktober mit einem Seefernaufklärer beteiligt. Bis Dezember 2009 ist jetzt wieder eine Fregatte vor Ort im Einsatz. Immer häufiger gibt es außerdem Überschneidungen und kurzfristige „Umflaggungen" mit der Antipiraterie-Mission ATALANTA. Für die SPD ist das Nebeneinander der beiden Missionen nicht sinnvoll. Deshalb sollte die Bundeswehr ihr Engagement im Rahmen von OEF einstellen und ihren Beitrag zu ATALANTA stärken. Außerdem plädieren wir dafür, in Afghanistan die Kräfte zu konzentrieren. Dafür wird die Ausgestaltung von ISAF von entscheidender Bedeutung sein. Wir ändern also mit unserem Nein nicht unseren Kurs, sondern setzen ihn vielmehr konsequent fort.
Dem Antrag zur Beteiligung deutscher Soldaten mit AWACS-Flugzeugen am NATO- Einsatz zur Überwachung des afghanischen Luftraums habe ich zugestimmt. Der Antrag der Bundesregierung sieht den Einsatz von bis zu 300 deutschen Soldaten im Rahmen der NATO-geführten International Security Assistance Force (ISAF) vor. Das Mandat ist bis zum 13. Dezember 2009 befristet.
Ich habe für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (BT-Drs. 8442), bekannt als sog. Stünker-Entwurf, gestimmt. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf, der von SPD, FDP, Linken und Grünen getragen wird, erkennt dem Patienten unabhängig von Art und Stadium seiner Krankheit das Recht zu, über Einleitung und Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen selbst zu entscheiden.
Die Bekämpfung von Kinderpornographie, der Schutz der missbrauchten Kinder und die strafrechtliche Verfolgung der Täter und Händler ist dringend geboten und muss in allen Formen verstärkt bekämpft werden – mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Der vorliegende Gesetzentwurf dient diesem Ziel nach meiner festen Überzeugung kaum und eröffnet Möglichkeiten einer Aufsicht im Internet, die ich für höchst bedenklich halte, weil ohne Not und zu weitgehend in die Grundrechte des Fernmeldegeheimnis und der Informationsfreiheit eingegriffen wird.
Ich habe der Grundgesetzänderung zugestimmt, die den Ausstieg aus dem Schuldenstaat in die Verfassung schreibt. Diese sogenannte Schuldenbremse wird wirksam für den Bund ab 2016, für die Länder ab 2020. Sie sieht vor, dass für den Bund eine strukturelle Verschuldungsgrenze in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) und für die Länder eine strukturelle Verschuldung ab 2020 ganz verboten ist.
Unterstützt von einem breiten Bündnis von Fachleuten u.a. der Deutschen Aidshilfe e.V. und der Caritas wollen wir Abgeordnete der SPD in einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag „Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ (16/11515) gemeinsam mit Grünen, FDP und Linke erreichen, dass unter sehr strengen Bedingungen eine Behandlung schwerst- abhängiger HeroinkonsumentInnen mit Diamorphin (künstlich erzeugtes und medizinisch kontrolliertes Heroin) im Rahmen der Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht wird. Das unterstüzte ich.
Am 13. Februar 2009 wurde das Gesetzpaket für das Konjunkturpaket II in 2./3. Lesung auf den Weg gebracht. Das Paket beinhaltet den Gesetzentwurf zum „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ (Drs. 16/11740, 16/11801), die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer (Drs. 16/11742, 16/11902) und die damit verbundene Änderung des Grundgesetzes (Drs. 16/11741, 16/11901) sowie den Nachtragshaushalt 2009 (Drs. 16/11700, 16/11921).
Am 22. Januar hat der Bundestag die Einführung des Mindestlohns für weitere sechs Branchen beschlossen (16/10486). Sie wurden in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Altenpflege, die Abfallentsorger, die Textilreiniger und den Zweig der Bergbau-Spezialarbeiten sowie für die Beschäftigten in der Pflege gelten künftig Mindestsätze. Mit dem ebenfalls vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen (16/10485) kann nun auch in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten an einen Tarifvertrag gebunden sind, ein Mindestarbeitslohn eingeführt werden.
Noch vor einem Jahr hat die SPD gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU für die Einführung eines Mindestlohns für Postzusteller gekämpft. Jetzt herrscht Einsicht und Einigkeit, dass mit dem Mindestlohn ArbeitnehmerInnen geschützt, Lohndumping verhindert und die Wirtschaft gestärkt wird. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen kann hier eingesehen werden. Gerne hätten wir SozialdemokratInnen auch die Zeitarbeitsbranche aufgenommen – das war mit der Union nicht zu machen. Aber auch hier werden wir über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen.
Es war gut, endlich für zwei Gesetzentwürfe zu stimmen, die das enthielten, was die SPD seit langem gefordert hat.
Bald werden eine Million Mitarbeiter mehr "direkt oder indirekt“ an ihren Unternehmen teilhaben können. Mit der Zustimmung zum Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes (16/10531) wird aber nicht nur mehr Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen gefördert, sondern auch die Eigenkapitalbasis der Firmen selbst verbessert.
So wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, wird bei der Anlage in Beteiligungen von 17 900 auf 20 000 Euro angehoben, für Verheiratete auf das Doppelte. Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen wird nach den Plänen von 135 auf 360 Euro angehoben. Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, muss demnach allen Arbeitnehmern und nicht nur einer bestimmten Gruppe gemacht werden. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen kann hier eingesehen werden.
Ein zweiter guter Gesetzentwurf an diesem Tag, von dem Beschäftigte und Unternehmen profitieren.
Die wichtigste Nachricht im Bundeshaushalt 2009 ist, dass wir zukunftsorientiere Bereiche wie den Klimaschutz, Entwicklungshilfe, Forschung und Entwicklung spürbar ausbauen werden.
Mehr für Wachstum und Beschäftigung: Wir werden nicht nur den Konsolidierungskurs forsetzen, sondern auch Wachstum und Beschäftigung stärken und die Leistungen für abeitsuchende Menschen auf hohem Nivea halten. So können wir die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt weiter mit allen Kräften unterstützen. Das macht uns auch robuster gegen konjunkturelle Einbrüche.
Mit dem Bundeshaushalt 2009 wird die Konsolidierung weiter vorangetrieben. Die Nettokreditaufnahme wird sowohl in 2009 und in 2010 weiter abgebaut. Schon 2011 müssen wir keine neuen Schulden aufnehmen. Das entlastet zukünftige Generationen und schafft die Basis für nachhaltige und zukunftsorientierte Politik. Keine Politik auf Pump und Investitionen in die Zukunft - Diesem Haushalt konnte ich guten Gewissens zustimmen.
Bundesregierung und SPD-Bundestagsfraktion haben mit der Neuregelung der Erbschaftsteuer den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Folge geleistet. Das Urteil bot die Möglichkeit, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass Erben und Besitzer großer Vermögen sich stärker an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen. Denn mit dem bisherigen Volumen von rund 3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer werden die Erben großer Vermögen im internationalen Vergleich über die Maßen geschont. Die jetztige Einigung zur Erbschaftsteuer ist ein hart erarbeiteter Kompromiss, den man vertreten kann. Den Bundesländern bleiben 4 Milliarden Euro, die sie für gute Bildung, für Kinder und für eine gute Zukunft unseres Landes einsetzen können. Millionenerben werden auch in Zukunft Erbschaftsteuer zahlen müssen und Betriebe, die nachhaltig Arbeitsplätze erhalten, werden entlastet.
Die bisherige Ungleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen bei der Erbschaftsteuer war nicht verfassungskonform. Der Gesetzgeber muss te mit Wirkung zum 1. Januar 2009 neue Regelungen für die Wertermittlung des vererbten Vermögens zur Berechnung der Erbschaftssteuer treffen. Dabei sind für die unterschiedlichen Arten von vererbtem oder verschenktem Vermögen vergleichbare Maßstäbe zu finden. Künftig sollen alle Immobilien nach dem Marktwert bewertet werden. Damit gibt es künftig einen gemeinsamen Bewertungsmaßstab für Geld- und Immobilienvermögen.Wir haben immer kritisiert, dass sowohl das Betriebsvermögen als auch das Grundvermögen verglichen mit den anderen Einkunftsarten steuerlich viel zu niedrig bewertet wird. Damit ist es jetzt vorbei. Die Erbschaftsteuer wird künftig eine ehrliche und gerechte Bemessungsgrundlage bekommen.
Der persönliche Freibetrag für Ehegatten wird um über 60 Prozent auf künftig 500.000 Euro angehoben, der Freibetrag für Kinder auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt und der Freibetrag für Enkel mit künftig 200.000 Euro gegenüber dem geltenden Recht fast vervierfacht.
Zusätzlich bleibt Wohneigentum steuerfrei, das der überlebende Ehegatte zehn Jahre selbst nutzt, also weder vermietet, verpachtet oder verkauft. Bei Übertragung des elterlichen Wohneigentums an Kinder ist diese Steuerbefreiung auf insgesamt 200 qm beschränkt.
Hervorzuheben ist die – gegen den Widerstand der Union durchgesetzte – weitgehende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten. Dies betrifft unter anderem den persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, den besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro und auch die Steuerfreiheit selbstgenutzten Wohneigentums. Ich habe der Neuregelung der Erbschaftssteuer zugestimmt.
Der Deutsche Bundestag entscheidet jedes Jahr über eine Fortführung der deutschen Beteiligung an der Operation Enduring Freedom (OEF). Aufgabe der OEF ist das multilaterale Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus und seine Unterstützer. Mithilfe von OEF konnte die Schreckensherrschaft der Taliban in Afghanistan beendet und der Terrororganisation al-Qaida ein wichtiges Rückzugsgebiet genommen werden.
Wir haben stets die Auffassung vertreten, dass die Bekämpfung des Terrorismus in erster Linie keine militärische, sondern eine politische Aufgabe ist. OEF ist daher als ein Element einer Gesamtstrategie zu sehen, die vor allem politische und humanitäre Maßnahmen umfasst. Auf deutsche Initiative hin sind bereits im Sommer 2007 strengere Einsatzregeln für die internationalen Truppen in Afghanistan erlassen worden, die den Schutz der Zivilbevölkerung bei Operationen betonen. Mit der jetzigen Verlängerung des Mandates bis zum 15. Dezember 2009 wird die Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten erneut von 1.400 auf 800 Soldaten abgesenkt. Derzeit sind lediglich rund 300 Bundeswehrsoldaten an OEF beteiligt, wovon ca. 250 Mann bei der Marinemission am Horn von Afrika und etwa 50 Soldaten zur Sicherung der Seewege im Mittelmeer eingesetzt werden. Dennoch erfordert die fortbestehende Gefährdungslage weiterhin die Bereitstellung ausgewählter militärischer Fähigkeiten für die Bekämpfung des Terrorismus. Wir erhöhen dadurch unsere eigene Sicherheit und üben Solidarität mit unseren Bündnispartnern. Deshalb habe ich der Mandatsverlängerung zugestimmt.
Bürgerrechte und der Schutz der Privatsphäre sind für mich sehr hohe Güter, deren Erhalt ich für überaus wichtig halte. Das heute zur Abstimmung stehende BKA-Gesetz greift sehr stark - für mein Empfinden zu stark - in diesen geschützten menschlichen Bereich ein. Da sich meine Fraktion aber mit großer Mehrheit für dieses Gesetz ausgesprochen hat, werde ich dem Gesetz zustimmen. Dabei anerkenne ich auch, dass die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen noch eine Reihe von Verbesserungen erzielt haben. Anders als bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, bei dem ich gegen das Mehrheitsvotum meiner Fraktion mit "Nein" gestimmt hatte, halte ich das Pro oder Contra zum BKA-Gesetz nicht für eine Gewissensfrage. Auch halte ich das Gesetz nicht für grundgesetzwidrig, wie die meisten Experten bei der Anhörung zum BKA-Gesetz bestätigt haben. Deshalb halte ich mich an die Regeln meiner Fraktion und stimme mit "Bauchschmerzen" für den Gesetzentwurf.
Ich habe den Antrag der Linken zur Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale (Drs. 16/9167) abgelehnt. Ich halte es für notwendig und sinnvoll, dass wir nun zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten, um über mögliche Änderungen und Neureglungen zu sprechen. Vor allem aber halte ich eine deutlichere Veränderung für sinnvoll. Mein Vorschlag: Die Pendlerpauschale soll wieder ab dem ersten Kilometer gelten. Aber die Fahrtkosten sollen dann von der Steuerschuld abgezogen werden und nicht von dem zu versteuernden Einkommen. Dann würden alle gleich viel pro Kilometer entlastet werden, für Geringverdiener eine Verbesserung gegenüber der alten Regelung, für Topverdiener eine kleine Einbuße.
Der Verlängerung der UN-Mandate im Libanon (UNIFIL - Antrag der Bundesregierung), sowie der UN-Mandate im Sudan (UNMIS - Antrag der Bundesregierung) und Darfur (UNAMID - Antrag der Bundesregierung) habe ich zugestimmt. Alle drei Mandate sind weiterhin erforderlich, deshalb hat sich an meiner Auffassung seit dem letzten Jahr, s. Begründung 1 und Begründung 2, nichts geändert .
Mehr zu den Einsätzen im Libanon und in Sudan/Darfur.
Der Bundestag hat sich unter anderem mit meiner Stimme am 5. Juni 2008 für die Verlängerung des Einsatzes deutscher Soldaten im Kosovo ausgesprochen.
Grundlagen des Einsatzes sind die UN-Resolution 1244 (1999) und das Militärisch-Technische Abkommen zwischen KFOR (Kosovo-Force), der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Die Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat der Vereinten Nationen (UN), des NATO-Sicherheitsrates sowie die Zustimmung des Deutschen Bundestags vorliegen.
Die Bundeswehr ist mit 2870 Mann größter Truppensteller der von der Nato geführten Schutztruppe Kfor, die insgesamt 16.000 Soldaten aus 37 Nationen im Kosovo stationiert hat. Eine große Mehrheit war gesichert, nur die Linksfraktion spielte wieder Fundamentalopposition und kündigte erwartungsgemäß an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Der Auftrag der KFOR ist es, ein multi-ethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Kosovo mit autonomer Selbstverwaltung aufzubauen und dies militärisch abzusichern. Dazu muss die Region demilitarisiert und stabilisiert werden. Vor allem gilt es dabei, humanitäre Hilfe zu leisten, die Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu fördern sowie die Verwaltung und internationalen Hilfsorganisationen zu unterstützen. Die Bundeswehr hat dabei erstmals bei einem Einsatz zur Friedenssicherung Verantwortung für einen eigenen Sektor übernommen. Außerdem unterstützt die KFOR das Internationale Kriegsverbrechertribunal bei seiner Arbeit im Kosovo.
Aus diesen Gründen habe ich der Verlängerung des Kosovo-Einsatzes zugestimmt.
Ziel der anstehenden Teilprivatisierung der Bahn (Drs. 16/9070) ist es, in Zukunft mehr Güter auf die Schiene zu bringen, die Umwelt zu schonen, kostengünstige Verkehrsbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen und einen verbesserten Personenverkehr anbieten zu können. Für mich ist v.a. wichtig gewesen, dass ein Weg gefunden wurde, der Investitionen möglich macht, aber auf keinen Fall die Verantwortung der öffentlichen Hand in Frage stellt. Es ist meiner Meinung nach sowohl umweltpolitisch, verkehrspolitisch als auch im Sinne der Daseinsvorsorge und der Qualität des Angebots für Bürger und Wirtschaft ein verantwortbares Modell.
Vorgesehen ist, privates Kapital mit 24,9 Prozent an den Bereichen Verkehr und Logistik der DB AG zu beteiligen. Dafür werden der Güter-, der Fern- und der Regionalverkehr sowie dazugehörende geeignete Dienstleistungen der DB AG zu einer Gesellschaft zusammengefasst. Die DB AG bleibt dabei zu 100 Prozent im Bundesbesitz und behält die Aktienmehrheit an dieser Gesellschaft. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bleiben dauerhaft und vollständig bei der DB AG und damit zu 100 Prozent im Bundesbesitz.
Durch die Teilprivatisierung soll erreicht werden:
Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen betroffenen Wahlkreisen haben wir erreicht, dass das gewonnene zusätzliche Kapital insbesondere für Lärmschutz und Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt wird. Dies ist für die bahnlärmgeplagten Menschen in Bonn und dem Rheintal eine wichtige und gute Nachricht.
Aus den oben genannten Gründen habe ich für die Teilprivatisierung der DB AG gestimmt.
Am Donnerstag den 24.04.2008 debattierte das Parlament über den Vertrag von Lissabon (Drs. 16/8300 und Drs. 16/8917). Ich habe für den Vertrag gestimmt, weil er die Europäische Union (EU) handlungsfähiger, demokratischer, transparenter und bürgernäher macht.
Der Wunsch einer europäischen Verfassung endete Anfang 2005 mit den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Erst während der deutschen Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 konnte sich die EU aus ihrer Schockstarre befreien und einen neuen Anlauf zur Reform der europäischen Strukturen nehmen. Der am 13.12.2007 von den Mitgliedsstaaten der EU verabschiedete Vertrag von Lissabon bewahrt die wesentliche Substanz der gescheiterten Verfassung, auch wenn gewisse Abstriche gemacht werden mussten – es gibt z.B. keinen einheitlichen Verfassungstext oder Symbole der EU.
Mit dem Vertrag von Lissabon werden der bis dahin geltende Vertrag über die EU und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) geändert.
Die wesentlichsten Neuerungen sind folgende:
Mit diesem Vertrag machen wir Europa fit für die Zukunft, indem wir die Entscheidungsfindung vereinfachen und die Vorbehalte der Bürger gegen Europa ernst nehmen. Damit Europa mehr wird als bloß ein gemeinsamer Wirtschaftsraum müssen die Bürger Europa vertrauen. Der Vertrag stärkt die Rechte des Europäischen Parlaments und macht die Entscheidungen dadurch transparenter und nachvollziehbar. Die nationalen Parlamente werden durch einen neuen Subsidiaritäts-Kontrollmechanismus unmittelbar in das europäische Gesetzgebungsverfahren einbezogen, verbunden mit einem Klagerecht für jede Kammer eines nationalen Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Europa wird auf diese Weise für den Bürger gestaltbar. Ich stimme daher dem Vertrag von Lissabon voll zu.
Damit der Vertrag von Lissabon wirksam werden kann, muss er vom Deutschen Bundestag in Form eines qualifizierten Gesetzes (d.h. mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages) verabschiedet werden, Art. 23 I 3, 79 II GG.
Am Freitag, den 11.04.2008, debattierte das Parlament über vier Anträge zum Thema Stammzellenforschung. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob in Deutschland zukünftig an neuen embryonalen Stammzelllinien geforscht werden kann. Meiner Meinung nach sollten wir aus ethischen Gründen darauf verzichten und die Forschung auf adulte Stammzellen konzentrieren.
Bisher bestimmte das Stammzellengesetz, dass in Deutschland nur mit Stammzelllinien gearbeitet werden darf, die vor dem 01.01.2002 hergestellt worden sind. Die Arbeit mit diesen alten und wegen der schlechteren Methoden bei der Anzucht „verunreinigten“ Stammzellen fällt den Wissenschaftlern nach eigenen Angaben jedoch zunehmend schwerer. Aus diesem Grund hat heute die Mehrheit des Parlaments für eine einmalige Verschiebung des Stichtags gestimmt.
Wie den Forderungen der Wissenschaft auf der einen Seite und den ethischen Vorbehalten auf der anderen Seite zu begegnen ist, wurde im Parlament höchst unterschiedlich beurteilt. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass alle Anträge fraktionsübergreifend waren. Folgende Anträge waren gestellt:
Meiner Meinung nach sollte die Forschung an embryonalen Stammzellen insgesamt aufgegeben werden. Zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen ist es nötig, einen lebenden Organismus zu töten. Dies halte ich für ethisch bedenklich und verstößt für mich gegen die Menschenwürde. Mir ist bewusst, dass die Stammzellenforscher große Ziele verfolgen. Sie wollen unheilbare Krankheiten heilen und den Anschluss an die weilweite Spitzenforschung nicht verlieren.
Ich bezweifle jedoch, dass zur Erreichung dieser Ziele neue embryonale Stammzelllinien nötig sind. Zum einen wurden durch die Stammzellenforschung bisher keine Therapieansätze entwickelt, zum anderen bestehen mittlerweile Verfahren, die die Tötung eines Embryos zur Gewinnung von Stammzellen überflüssig machen, Stichwort: pluripotente Stammzellen aus Fruchtwasser oder Nabelschnur.
Daher bin ich der Meinung, dass die ethischen Vorbehalte gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen die Wünsche der Wissenschaft überwiegen.
Am Freitag den 11.04.2008 debattierte das Parlament über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz des geistigen Eigentums (Drs. 16/5048). Der Entwurf ist grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere der Schutz vor Abmahnwellen. Ich sehe allerdings Probleme in der konkreten Ausgestaltung.
In dem Gesetzesentwurf geht es in erster Linie um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie (Abl. EU Nr. L 195 S. 16) in deutsches Recht, sowie die Anpassung des deutschen Rechts an verschiedene europäischen Verordnungen. Inhaltlich geht es nicht darum zu definieren, wann geistiges Eigentum verletzt ist, sondern um eine Harmonisierung des Verfahrens im Anschluss an eine solche Verletzung. Zukünftig sollen überall in Europa dieselben Verfahren und Rechtsbehelfe bestehen, wenn geistiges Eigentum verletzt worden ist. Dadurch sollen zum einen die Rechte des geistigen Eigentums gestärkt werden, zum anderen aber auch das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Daran schließt sich eine Neuregelung im Urhebergesetz (UrhG) an. Auch bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich soll nun vor einer Klage zunächst eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen (§ 97a I UrhG GE). Für die erste Mahnung ist als Obergrenze ein Betrag von maximal 100 € vorgesehen (§ 97a II UrhG GE).
Grundsätzlich ist diese Regelung zu begrüßen, da sie kostspielige Prozesse verhindern und den Wildwuchs von überhöhten Abmahnungsgebühren beschneiden wird. Meiner Meinung nach hätte jedoch die erste Abmahnung gänzlich kostenfrei ausgestaltet werden sollen. Gerade im nichtkommerziellen Bereich (z.B. private Internetseiten) führen oft Unerfahrenheit und Unbedarftheit zu den Urheberrechtsverletzungen. In diesen Fällen sollte eine erste gebührenfreie Abmahnung genügen oder zumindest bloß Kosten in Höhe von maximal 50 € entstehen, wie ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehen.
Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf dann 7.668 Euro angehoben werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes () vor. Die Regelung entspricht im ersten Schritt einer Erhöhung der Diäten um 4,7 Prozent, im zweiten Schritt um 4,48 Prozent. Damit wird die Orientierungsgröße der Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte und der einfachen Bundesrichter erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung berücksichtigt. Da es seit 2003 keine Erhöhung der Entschädigung mehr stattgefunden hat, halte ich diese Erhöhungen für vertretbar.
Darüber hinaus soll die Erhöhung mit einer dauerhaften Absenkung des Steigerungssatzes bei der Altersentschädigung einhergehen. Hierzu soll der Steigerungssatz von jetzt drei Prozent der Diäten pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5 Prozent reduziert werden. Ferner soll der Höchstsatz der Altersentschädigung erst nach 27 Jahren und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Die Mehrkosten werden 2008 auf rund 2,4 Millionen Euro, ab dem Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Millionen Euro jährlich. Dagegen werde die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung langfristig zu einem Einsparvolumen führen.
Der Bundestag hat am 15. November 2007 die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der Operation Enduring Freedom (OEF) beschlossen.
Die OEF wird seit 2001 durchgeführt. Aufgabe der Operation ist das multilaterale Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus und seine Unterstützer. Das Haupteinsatzgebiet der Bundeswehr liegt hierbei am Horn von Afrika. Das Mandat erlaubt grundsätzlich auch Einsätze der deutschen Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan. Das jetzt beschlossene Mandat senkt die Obergrenze für die Zahl der Bundeswehr-Soldaten von derzeit 1.800 auf 1.400.
Die Bekämpfung des Terrorismus ist in erster Linie eine politischen Aufgabe ist. OEF ist daher nur als ein Element einer Gesamtstrategie zu sehen, die Maßnahmen auch und gerade in zahlreichen anderen nicht-militärischen Bereichen umfasst. Die Ausbildung der afghanischen Polizei steht dabei aktuell im Vordergrund. Doch die fortbestehende Gefährdungslage erfordert auch weiterhin die Bereitstellung ausgewählter militärischer Fähigkeiten für die Bekämpfung des Terrorismus.
Dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG kann ich vor allem wegen der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen. Ich anerkenne sehr wohl, dass es bei den Neuregelungen zur Telekommunikationsüberwachung auch Verbesserungen geben soll, die Speicherung aller Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat stoßen bei mir aber auf so erhebliche rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken, dass ich dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen kann. Mit der verdachtsunabhängigen Speicherung wird das Verhältnis zwischen Staat und Bürger nachhaltig zum Schlechten verändert.
Die Bundeswehr soll in Afghanistan zur Unterstützung der NATO-geführten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) bleiben. Ihr Mandat soll deshalb bis zum 13. Oktober 2008 verlängert werden. Dies fordert die Bundesregierung in dem Antrag (Drs. 16/6460) über den am 12. Oktober 2007 abgestimmt wurde und dem ich zugestimmt habe. Bis zu 3.500 Soldaten werden zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau des Landes eingesetzt. Die dafür notwendigen Ausgaben werden insgesamt rund 487 Millionen Euro betragen.
ISAF hat unverändert zum Ziel, Afghanistan zu helfen, die Sicherheit aufrecht zu erhalten. Das Ziel ist, dass sowohl die Staatsorgane des Landes als auch das Personal der Vereinten Nationen und andere internationale Zivilisten, die gekommen sind, um den Wiederaufbau und andere humanitäre Aufgaben zu erfüllen, zu unterstützen. Nur wenn ISAF im gesamten Land erfolgreich die Sicherheitslage verbessern kann, wird eine landesweite Stabilisierung gelingen. Deutschland unterstützt als viertgrößter bilateraler Geber den Wiederaufbau Afghanistans seit dem Jahr 2002 mit jährlich über 80 Millionen Euro. Dieser Beitrag wird 2007 auf 100 Millionen erhöht; 2008 sind 125 Millionen Euro vorgesehen.
Die Luftaufklärung durch die Tornados ist für den Erfolg der ISAF-Operation erforderlich. Sie dient dem Schutz der Soldaten in ganz Afghanistan und damit auch direkt dem Schutz der deutschen Soldaten und der im Lande eingesetzten zivilen Helfer und der afghanischen Bevölkerung.
Ich habe der Verlängerung des UNIFIL-Mandates zugestimmt. Die Zustimmung des Bundestages vor einem Jahr zum Libanon-Einsatz der Bundeswehr sah vor, im Auftrag der UN (Resolution 1701) und auf ausdrücklichen Wunsch sowohl des Libanons als auch Israels, dass über 2.000 deutsche Soldaten helfen werden, den zerbrechlichen Waffenstillstand zu sichern und damit die Chance für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten offen zu halten.
Nach einem Jahr erfolgreicher Arbeit der Bundeswehr vor der libanesischen Küste, geht es jetzt darum, den Waffenschmuggel weiterhin wirksam zu unterbinden, damit die libanesische Regierung und die libanesische Armee endlich die Souveränität im gesamten Staatsgebiet übernehmen können und nicht mehr Milizen das Land beherrschen. Damit wird den Menschen im Libanon und vor allem auch im bisher bedrohten Norden Israels geholfen.
Ohne Zweifel, der Einsatz kann gefährlich sein. Und ich habe Respekt vor denen, die aus der deutschen Geschichte heraus einen Einsatz ablehnen, bei dem für deutsche Soldaten zumindest die theoretische Gefahr besteht, in einen Konflikt mit israelischen Soldaten zu geraten. Meine Schlussfolgerung
aus der deutschen Geschichte ist aber gerade umgekehrt: Wenn uns die Vereinten Nationen um Hilfe bitten, dann dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen. Klar ist aber auch, dass die Resolution 1773 und Entsendung der Unifil-Truppen allein nicht ausreichend ist, um die Situation zu stabilisieren. Statt- dessen ist ein politischer Prozess wichtig, der die legitimen Interessen aller Akteure in der Region einbezieht.
Der Entschließungsantrag im Wortlaut
„Reine Showpolitik“ nannte Peter Struck, meiner Meinung nach zu Recht, den Antrag zu Mindestlöhnen der Linkspartei. Das Drehbuch der Linkspartei sah folgenden Ablauf vor. Man nehme den Aufruf für Mindestlöhne der SPD und schreibe Antrag darüber. Über diesen lässt man dann unmittelbar vor den Verhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU über einen Mindestlohn im Parlament abstimmen und fertig ist der „Skandal“: Die SPD stimmt im Bundestag gegen die eigene Forderung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Natürlich habe auch ich dagegen gestimmt. Wir haben einen Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU, in dem festgelegt ist, dass die Koalitionspartner nicht gegeneinander stimmen. Bei sehr strittigen Themen verhandelt man zuvor mit seinem Koalitionspartner. Solche Regeln stehen in jedem Koalitionsvertrag, auch denen mit der PDS/Die Linken. Aber für die Show werden solche Regeln gerne vergessen. Zudem müsste ein Mindestlohngesetz auch die Zustimmung des Bundesrats finden, in dem CDU/CSU und FDP eine Mehrheit haben. So zeigt sich bedauerlicherweise wieder einmal, dass sich Politik der PDS/Linkspartei auf Aktionismus und pure Opposition beschränkt.
Die SPD dagegen wird sich auch weiterhin für Mindestlöhne in Deutschland stark machen. Wir wollen, dass man von einem Vollzeit-Job leben kann, ohne bei der Arbeitsagentur aufstocken zu müssen. Und bis wir dies für alle durchsetzen können, wollen wir bei Postboten, Wachleuten und Fleischern anfangen, um nur einige Berufsgruppen zu nennen.
Eine umfassende Regelung für Mindestlöhne wird sehr wahrscheinlich im nächsten Bundestagswahlkampf eine große Rolle spielen. Die SPD wird dieses Ziel mit Entschlossenheit, aber auch mit Augenmaß und Vernunft im Hinblick auf alle Betroffenen verfolgen und nicht mit oberflächlichem Aktionismus à la PDS/Linkspartei.
Der Antrag der Linkspartei im Wortlaut
Laut Schätzung der Vereinten Nationen sind im nun schon seit über 20 Jahren andauernden Bürgerkrieg im Sudan ungefähr 200.000 Menschen ums Leben gekommen und 2 Millionen Menschen vertrieben worden. Die internationale Gemeinschaft hat sehr lange diese humanitäre Katastrophe nahezu gleichgültig verfolgt. Erst im Juni 2004 durch die Resolution 1547 des UN-Sicherheitsrates und der Einsetzung der UNMIS (United Nations Mission in Sudan) ist ein Prozess in Gang gekommen, der die Sicherung des brüchigen Friedens zwischen den Parteien zum Ziel hat. Die Bundeswehr beteiligt sich mit Militärbeobachtern und logistischer Unterstützung für die Afrikanische Union, die die Hauptlast des Einsatzes trägt, an diesem Einsatz. Gleichzeitig schwelt der Konflikt im Westen des Sudan, in der Region Darfur weiter. Zeugen berichten von ethnischen Säuberungen und Räuberbanden, die die Bevölkerung terrorisieren. Die Vereinten Nationen sind sich bewusst, dass UNMIS in der gegenwärtigen Form nicht ausreicht, um der Region Darfur eine Perspektive für eine friedliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit einer Entscheidung über eine Ausweitung des Einsatzes ist aber nicht vor dem Frühjahr 2008 zu rechnen. Um bis zu einer Entscheidung der Vereinten Nationen das Fortlaufen der aktuellen Mission sicherzustellen, war eine Verlängerung des Mandats für die Bundeswehr dringend erforderlich. Deshalb habe ich diesem Antrag zugestimmt.
Der Antrag der Bundesregierung im Wortlaut
Diese Entscheidung war für mich sowie für viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion ein schmerzhafter Kompromiss. Die sture Haltung unseres Koalitionspartners führte am Ende dazu, dass sich Deutschland bei der Umsetzung der EU-Richtlinie am Rand des gerade noch Zulässigen bewegte, d.h. jede Möglichkeit der Einschränkung von Rechten wurde von Unionsseite genutzt. Es gab folglich ausreichend Punkte, die eine Ablehnung gerechtfertigt hätten. So ist die nun zwingende Vorweisung von Deutschkenntnissen eines nach Deutschland nachziehenden Ehepartners ohne jede Härtefallregelung meiner Meinung nach nicht hinnehmbar. Genauso wenig akzeptabel ist es, dass auch weiterhin das Wohl der Kinder bei der endgültigen Entscheidung über die Abschiebung der Eltern praktisch keine Rolle spielt. Dem Ziel Deutschland zu einem weltoffenen und toleranten Zuwanderungsland zu wandeln dient dieses Gesetz sicher nicht.
Zugestimmt habe ich diesem Gesetz dennoch und zwar aus einem zentralen Punkt:
Die SPD konnte eine wichtige Neuregelung des Bleiberechts durchsetzen. Dadurch werden 60.000 der insgesamt 180.000 in Deutschland lebenden geduldeten ausländischen Mitbürger zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Für sie ist der menschenunwürdige Kreislauf „Kein Aufenthaltsrecht, keine Arbeit - keine Arbeit, kein Aufenthaltsrecht“ endlich beendet. Sie haben zum ersten Mal eine Perspektive für ihre Zukunft, eine echte Chance zur Integration,– unabhängig von staatlichen Transferleistungen.
Diesen Mitbürgern diese Chance aufgrund von parteipolitischer Profilierung zu verweigern, wäre verantwortungslos gewesen. Dennoch können wir als SPD mit dem Gesamtergebnis nicht zufrieden sein. Auch als eine Mahnung zur Realisierung weitergehender Schritte in diesem für Deutschland wichtigen Thema habe ich, mit vielen anderen meiner SPD-Kolleginnen und Kollegen, eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben. Diese gemeinsame Erklärung können Sie unter dem unten angegebenen Link nachlesen.
Erklärung zur Abstimmung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wortlaut
Mit dieser Entscheidung beantragte die Bundesregierung die Entsendung von Aufklärungstornados des Typs „Reece“ zur Unterstützung der ISAF-Friedenstruppe. Das Mandat ist bis zum 13.Oktober beschränkt. Diese Abstimmung unterlag nicht dem sog. Fraktionszwang. Es stand also jedem Abgeordneten frei nach seinem Gewissen zu entscheiden. Ich habe mich für den Einsatz deutscher Aufklärungstornados in Afghanistan entschieden und zwar aus folgenden Gründen: In Afghanistan ist die Sicherheitslage immer noch sehr angespannt. Kämpfende Taliban stellen weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr dar. Die Zahl der Selbstmordanschläge hat sich im letzten Jahr verfünffacht. Eine Entwicklung des Landes ist aber nur unter sicheren Bedingungen zu erreichen. Wir haben eine Verantwortung für die Sicherheit unserer Soldaten, aber auch für die Menschen in Afghanistan. Wir müssen sicherstellen, dass die ISAF-Truppen erfolgreich und sicher arbeiten können. Wir können nicht zulassen, dass die Fortschritte, die in den letzten Jahren in Afghanistan mühsam erkämpft wurden, wieder durch die Taliban zunichte gemacht werden. Mit der Aufklärungskapazität der Tornados werden die Informationen präziser, die Gefahr ziviler Opfer gemindert. Der Einsatz von Militär ist nur ein Bestandteil einer gemeinsamen Anstrengung von internationalen Organisationen, Entwicklungshelfern, aber vor allem der afghanischen Regierung und mutigen Afghanen, diesem geschundenen Land und seinen Menschen wieder eine Perspektive zu geben. Aber gerade weil die Tornados mit ihrer Aufklärung über die Fähigkeiten verfügen, die militärische Sicherheit zu verbessern sowie den zivilen Aufbau zu unterstützen, ist ihr Einsatz in meinen Augen gerechtfertigt und sinnvoll. Einige SPD-Abgeordnete, die gegen die Entsendung gestimmt haben, haben kürzlich Afghanistan besucht und ihre Einstellung zu den Einsätzen geändert, nachdem Ihnen gezeigt wurde, dass die Aufklärungsfotos der Tornados die Sicherheit und den Schutz der Soldaten erhöhen und nicht für Bombardierungen genutzt werden. Es liegt in unserem eigenen Interesse, dass Afghanistan nicht wieder die Basis und Ausbildungsstätte für militante, gewaltbereite Fanatiker wird. Dies hätte verheerende Auswirkungen nicht nur auf die gesamte Region, sondern auch auf unsere Sicherheit.
Der Antrag der Bundesregierung im Wortlaut
Die Rentenbezugszeit wird sich von 1960 bis zum Jahr 2020 aller Voraussicht nach von 10 auf 20 Jahre verdoppelt haben. Der Vorwurf, die Erhöhung des Renteneintrittsalters stelle eine Rentenkürzung dar ist haltlos. Tatsächlich sorgt das Gesetz dafür, dass heutige Arbeitnehmer/innen, Rentnerinnen und Rentner keine Einbußen fürchten müssen.
Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20 bis 65-jährigen beträgt zurzeit rund 1:3. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtern – dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für die Renten eines Älteren aufkommen.
Wenn es also immer weniger Kinder und damit spätere Beitragszahler gibt, die Lebenserwartung aber immer weiter steigt und gleichzeitig die Renten genauso schnell (oder langsam) angehoben werden wie die Löhne, dann muss man wirklich nicht Mathematik studiert haben, um zu sehen, dass das Rentensystem ohne Reformen nicht weiterkommt. Zudem erfolgt die Anpassung des Renteneintrittsalters langsam.
Ab 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.
Wir Sozialdemokraten wollen an unserem bewährten System der Sozialversicherung festhalten. Wer die Augen vor der Realität und vor gesellschaftlichen Entwicklungen verschließt und ein „einfach-weiter-so-wie-bisher“ fordert, spielt gerade denen in die Hände, die die Solidarität in unserer Gesellschaft aufkündigen und Lebensrisiken privatisieren wollen. Eins bleibt jetzt allerdings noch bis 2012 zu tun: Die Erwerbsunfähigkeitsrente so zu verbessern, dass Menschen mit einer körperlich auszehrenden Tätigkeit, für die im Betrieb keine bessere Beschäftigung im Alter gefunden werden kann, auch weiter noch mit 58 oder 60 Jahren in Rente gehen können. Aber auch das ist dann kein Argument gegen die Rente mit 67 mehr.
Seit vielen Monaten geht endlich die Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer spürbar und überdurchschnittlich zurück. Der "Jugendwahn", der deutsche Unternehmen viel stärker erfasst hatte als andere europäische Firmen, scheint endlich gebrochen. Damit wird der zweite entscheidende Teil der Rentenreform umgesetzt, das Abschieben in die Arbeitslosigkeit und den Vorruhestand zu stoppen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wortlaut
Die Gesundheitsreform 2007 ist weder ein Systemwechsel noch eine Gesundheitsrevolution. Dafür waren die Ausgangspositionen und die verschiedenen grundsätzlichen Konzeptionen, die Kopfpauschale der CDU/CSU und unser Konzept einer Bürgerversicherung der SPD zu verschieden. Das beschlossene Gesetz ist das Ergebnis eines sehr schwierigen Kompromisses. Auch wenn die SPD manche „Kröte schlucken“ musste, konnten wir uns auch in wichtigen Punkten durchsetzen. Diese Punkte sind es nach meiner Auffassung wert umgesetzt zu werden:
In Zukunft wird in Deutschland niemand mehr ohne Versicherungsschutz sein. Den 300.000 Menschen werden gesetzliche und private Krankenversicherungen faire Angebote machen müssen
Es gibt keine Leistungseinschränkungen, sondern sogar Leistungsausweitungen im Bereich der Prävention, der Kinderversorgung und der Palliativmedizin
Es gibt einen Einstieg in eine stärkere Steuerfinanzierung der Gesundheitsversorgung, damit sich auch die Bestverdienenden der Gesellschaft am Solidarsystem beteiligen
Die Beitragsunterschiede werden geringer(!) werden
Die Zuzahlungen (Zusatzprämien) werden auf 1% des beitragsbemessungsfähigen Einkommens begrenzt
Alle Krankenkassen müssen jetzt Hausarzttarife anbieten, in denen man von der Praxisgebühr befreit ist.
Zusammen mit der steigenden Zahl zuzahlungsfreier Medikamente werden die Versicherten so massiv entlastet.
Die Privatversicherungen müssen Angebote ohne Risikoeinschätzungen abgeben
Auch die privaten Krankenversicherungen müssen jetzt einen Basistarif anbieten, in dem sie niemand mehr abweisen können. Das ist z.B. für Beamte mit Vorerkrankungen wichtig, aber auch für viele Selbstständige.
Die SPD wird weiterhin für die Bürgerversicherung, für die Idee einer solidarischen und sozialgerecht finanzierten Gesundheitsversorgung in Deutschland eintreten. Dass diese mit dem jetzigen Koalitionspartner nicht zu realisieren ist, muss man akzeptieren. Einfach nichts zu tun und die ganze Reform trotz der möglichen Verbesserungen abzulehnen, wie es in manchen Medien vorgeschlagen wurde, halte ich nicht für verantwortbar.
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses
Der Bundestag hat am 10. November 2006 die Fortsetzung der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) beschlossen.
Die OEF wird seit 2001 durchgeführt. Aufgabe der Operation ist das multilaterale Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus und seine Unterstützer. Das Mandat erlaubt auch Einsätze der deutschen Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan. Das jetzt beschlossene Mandat senkt die Obergrenze für die Zahl der Bundeswehr-Soldaten von derzeit 2.800 auf 1.800. Zudem wird explizit eine Unterrichtung des Parlaments über die Mission festgehalten. Die OEF besteht derzeit aus zwei weitgehend unabhängigen Teiloperationen: Eine wird in Afghanistan und die andere im Seegebiet am Horn von Afrika durchgeführt. Der deutsche Beitrag zur OEF-Teiloperation am Horn von Afrika besteht im Wesentlichen aus einem Marinekontingent, das von Dschibuti aus operiert. Zurzeit ist die Deutsche Marine mit zwei Einheiten am Horn von Afrika im Einsatz. Wir haben stets die Auffassung vertreten, dass die Bekämpfung des Terrorismus in erster Linie keine militärische, sondern eine politischen Aufgabe ist. OEF ist daher als ein Element einer Gesamtstrategie zu sehen, die Maßnahmen auch und gerade in zahlreichen anderen nicht-militärischen Bereichen umfasst. Doch die fortbestehende Gefährdungslage erfordert auch weiterhin die Bereitstellung ausgewählter militärischer Fähigkeiten für die Bekämpfung des Terrorismus. So werden durch die Einsätze von Marinekräften am Horn von Afrika Terroristen der Zugang zu Rückzugsgebieten verwehrt und potenzielle Verbindungswege abgeschnitten. Vor allem im Osten und Süden Afghanistans sind die militante Opposition, sowie die lokalen/regionalen Machthaber und die organisierte Kriminalität immer noch bestimmende Faktoren für die Sicherheitslage.
Der Antrag der Bundesregierung im Wortlaut
Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird die 2005 begonnene Osterweiterungsrunde der EU abgeschlossen. Damit vergrößert die EU sich ab dem 01. Januar 2007 auf nunmehr 27 Mitgliedsstaaten mit rund 494 Millionen Einwohnern. Der Bundestag stimmte mit großer Mehrheit für den Beitritt. In der Presse waren Berichte zu lesen, die wie schon 2005, eine Welle von Billigarbeitern und die Gefahr von unkontrollierter organisierter Kriminalität hervorbeschworen. Um die Diskussion ein wenig zu versachlichen, sei an dieser Stelle noch einmal an die im Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsregeln erinnert:
Der Zuzug von Arbeitskräften kann zunächst zwei Jahre lang und maximal sieben Jahre lang beschränkt werden. Deutschland hat von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Für den Kauf von Agrar- und Forstland gelten noch für sieben Jahre die nationalen Regeln, bevor die europäischen Regeln greifen.
Bulgarien und Rumänien werden erst 2016 in Relation die gleiche Höhe an Subventionen erhalten wie die anderen Mitgliedstaaten.
Bevor die Personenkontrollen an den Grenzen (Schengenabkommen) entfallen, steht noch eine Prüfung des Europäischen Rates an.
Es ist also genauso wenig wie schon 2005 zu befürchten, dass durch die Osterweiterung der Arbeitsmarkt oder die Sicherheit in Deutschland gefährdet ist. Vielmehr bedeutet der Beitritt auf lange Sicht ein mehr an Sicherheit und Stabilität in der Region. Der Beitritt bedeutet aber vor allem Eines: Die Perspektive für rund 28 Millionen Menschen auf steigenden Wohlstand, Frieden und Sicherheit und die Teilnahme an der aktiven Gestaltung eines vereinten Europas – und das nur 18 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wortlaut
Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit für die Verlängerung des ISAF-Mandats um ein weiteres Jahr gestimmt. Ich halte den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz des Wiederaufbaus in Afghanistan für notwendig und gerechtfertigt. Wir haben alle ein Interesse daran, dass Afghanistan nicht wieder in die Hände gewaltbereiter, religiöser Fanatiker fällt und einen Rückzugsraum für Terroristen bietet. Nach dem Sturz der Taliban und dem vorläufigen Ende eines jahrelangen Bürgerkrieges sehnen sich die meisten Afghanen nach Frieden. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern leistet auch Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau dieses geschundenen Landes. Unsere Soldaten wachen dabei nicht nur über den Frieden und übernehmen Schutzaufgaben für zivile Helfer, sondern Sie engagieren sich, sogar auch in ihrer Freizeit, beim Wiederaufbau von Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Ihrem Engagement kann man nur großen Respekt zollen!
Die Verlängerung des ISAF-Mandats ist für uns Sozialdemokraten aber nur ein Teil einer Gesamtstrategie. Der Terrorismus ist zunächst ein politisches Problem, dem vor allem mit nicht-militärischen Mitteln begegnet werden muss. In Bezug auf Afghanistan bedeutet dies aber zunächst, dass zivilen Aufbauhelfern und vor allem den Afghanen selbst die Möglichkeit gegeben werden muss, das Land in Sicherheit und Stabilität wieder aufzubauen. Die Bedrohung durch die Taliban ist weiterhin vorhanden. Der Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte geht zwar voran, aber solange den Menschen in den weiter abgelegenen Regionen der Anschluss an bzw. die Kollaboration mit den religiösen Fanatikern der Taliban immer noch mehr Perspektive bietet, als beim Aufbau Afghanistans mitzuwirken, wird der Einsatz der ISAF notwendig bleiben. Dennoch enthält der Antrag der Bundesregierung mit dem Begriff des „Afghan Ownership“, also der Übernahme von Aufgaben und Verantwortung durch die Afghanen selbst, eine Botschaft. In der langfristigen Betrachtung wird es bei den Afghanen selbst liegen ihre eigene Zukunft zu gestalten.
Der Antrag der Bundesregierung im Wortlaut
Ich habe für den Libanon-Einsatz der Bundeswehr gestimmt! Im Auftrag der UN und auf ausdrücklichen Wunsch sowohl des Libanons als auch Israels werden über 2.000 deutsche Soldaten helfen, den zerbrechlichen Waffenstillstand zu sichern und damit die einzige Chance für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten offen zu halten. Ohne Zweifel, der Einsatz ist gefährlich. Und ich habe Respekt vor denen, die aus der deutschen Geschichte heraus einen Einsatz ablehnen, bei dem für deutsche Soldaten zumindest die theoretische Gefahr besteht, in einen Konflikt mit israelischen Soldaten zu geraten. Meine Schlussfolgerung aus der deutschen Geschichte ist aber gerade umgekehrt: Wenn Israel und ein Nachbarland uns um Hilfe bitten, dann dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen. Es geht jetzt darum, den Waffenschmuggel zu unterbinden, damit die libanesische Regierung und die libanesische Armee endlich die Souveränität im gesamten Staatsgebiet übernehmen können und nicht mehr Milizen das Land beherrschen. Damit wird den Menschen im Libanon und vor allem auch im bisher bedrohten Norden Israels geholfen. Wenn erst einmal Ruhe in die Region eingekehrt ist, dann besteht auch die Chance für eine große Nahost-Friedenskonferenz. Würde diese aber – wie so oft gefordert – bereits jetzt einberufen, wäre sie nur geprägt durch gegenseitige Schuldzuweisungen. Damit wäre das Instrument dann aber für Jahre verbraucht.
Der Antrag der Bundesregierung im Wortlaut
weitere Hintergrundinformationen
Der Deutsche Bundestag hat mit 2/3-Mehrheit, darunter meiner Stimme, die „Föderalismusreform“ beschlossen, die größte Veränderung des Grundgesetzes seit seiner Entstehung. Damit sollen die Kompetenzen klarer zwischen Bundesebene und Bundesländerebene aufgeteilt, Mischkompetenzen und die Anzahl zustimmungspflichtiger Gesetze verringert werden. Meine Einschätzung der Reform in einem Satz: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel! Ohne die Föderalismusreform hätte die Selbstblockade der deutschen Politik weiter zugenommen. Auch alltägliche, die Bundesländer nicht oder kaum betreffende Gesetze wären weiter oder sogar zunehmend im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen. Nur zu oft wurden im Bundesrat, durch welche Partei oder Personen auch immer, verschiedene inhaltliche Dinge unzulässig miteinander verwischt und am Ende nach langen Verhandlungen nur nicht weiterführende Kompromisse erreicht. Aus meiner Sicht ganz klar: Deutschland hätte eine weitergehende Föderalismusreform gebraucht, insbesondere mit mehr Bundeskompetenzen in den Bereichen Bildung und Umwelt. Nur so könnte Deutschland nach Jahrzehnten des Rückfalls in der Bildungsqualität wieder zu den führenden skandinavischen Staaten aufschließen und nur so könnte in Deutschland z.B. die Durchführung des Umweltschutzes und die Genehmigungsverfahren für neue Industrie-, Energieerzeugungs- oder auch Infrastrukturanlagen einheitlich und zügig erfolgen. Was jetzt beschlossen wird, verstärkt die deutsche Kleinstaaterei zusätzlich in einer Zeit, in der Europa zusammenwächst. Deutschland bleibt damit zu langsam. Nur: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Zentralstaat, der sich in Bundesländer gegliedert hat und diesen wieder Rechte einseitig entziehen kann, sondern ein freiwilliger Zusammenschluss von Ländern, die damit verfassungsmäßig an einem sehr langen Hebel sitzen. Und die Herren Ministerpräsidenten waren nicht bereit, Macht abzugeben, selbst an Stellen nicht, an denen alle(!) Experten der Anhörungen, selbst die vom Bundesrat berufenen, eine verbesserte Bundeskompetenz eingefordert haben. Warum ich trotzdem zugestimmt habe: Weil es erstens leichte Verbesserungen gegenüber dem heutigen Status quo durch die Föderalismusreform gibt, so wird z.B. die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze wird nach einem Gutachten des Deutschen Bundestages von derzeit 55 Prozent auf etwa 25 Prozent sinken und weil zweitens ohne die Föderalismusreform eine weitere, unstrukturierte Aushöhlung der Bundeskompetenzen durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts gedroht hätte, dass in den letzten Jahren zunehmend zugunsten der
Länder entschieden hat. Mit der Föderalismusreform sind die Kompetenzen wenigstens klar geteilt und durch die Rechtssprechung nicht mehr angreifbar. Ich hoffe nur, dass Bundestag und Bundesrat in ein paar Jahren Kraft und Mut haben, noch weitere, sachgerechte Änderungen am Föderalismus vorzunehmen.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Wortlaut
Der Bundestag hat, auch mit meiner Stimme, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Die europäischen Richtlinien sehen den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben und auch im Privatrecht wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht verpflichtend vor. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion enthält das Gesetz nunmehr auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Diskriminierte Beschäftige können sich danach bei den zuständigen Stellen beschweren und Schadenersatz verlangen. Der Diskriminierungsschutz bleibt im Zivilrecht auf Massengeschäfte des täglichen Lebens und privatrechtliche Versicherungen beschränkt.
Massengeschäfte sind solche Geschäfte, die typischerweise ohne Ansehung der Person abgeschlossen werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen wird durch Beweiserleichterungen gestärkt.
Opposition, Wirtschaftsverbände und konservative Medien kritisieren eine angebliche "Überumsetzung" der entsprechenden europäischen Richtlinie und fordern eine "1:1-Umsetzung". Das halte ich für falsch, der Entwurf des Gesetzes überschreitet nur an drei Punkten die europäische Richtlinie. Alle drei Punkte halte ich für wichtig:
Eine entsprechende Gleichbehandlungsstelle, die im Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend angesiedelt sein wird, steht zur Unterstützung der Betroffenen bereit. Sie wird neben den Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung, die ebenfalls gegen Diskriminierungen bestimmter Personengruppen vorgehen, unabhängig die Betroffenen informieren und beraten, ggf. Beratung durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wortlaut
Die größte Herausforderung der kommenden Jahre ist es, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu begrenzen und finanzielle Handlungsspielräume zu gewinnen. In der Steuerpolitik müssen dafür die Einnahmen stabilisiert, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beseitigt und unnötige Steuersubventionen abgebaut werden. Mit dem in 2./3. Lesung beschlossenen Steueränderungsgesetz 2007 (Drs.16/1859, Drs. 16/1969) wurde dazu ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.
Die wichtigsten Steueränderungen:
Für die SPD war die Anhebung des Spitzensteuersatzes zentral, um die vorgenommenen Einschnitte sozial gerecht zu gestalten. Der Bundeshaushalt weißt immer noch eine Verschuldung von über 900 Mrd. € aus. Diese schwere Last abzutragen um die Gestaltungsfähigkeit für die nachfolgenden Generationen zu erhalten, muss weiterhin zentrales Ziel der Finanzpolitik bleiben.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Wortlaut
Ich habe für den Einsatz der Bundeswehr im Kongo gestimmt. Dieser Einsatz erfolgt auf Wunsch der Regierung des Kongo und mit einem Mandat der Vereinten Nationen.
Unter Führung Deutschlands sollen 1.500 Soldaten aus 18 EU-Staaten die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo am 30. Juli absichern. Von der Bundeswehr sollen bis zu 500 Soldaten als Einsatzkräfte und bis zu 250 als Unterstützungskräfte für vier Monate eingesetzt werden können.
Für mich war entscheidend, was der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki zu dem Thema gesagt hat: „Der afrikanische Kontinent wird sich nur stabilisieren lassen, wenn es gelingt, den Kongo zu stabilisieren!“ Der Kongo liegt im Herzen Afrikas ist das flächenmäßig drittgrößte und von der Bevölkerung viertgrößte Land des Kontinents. Nach Jahren des Bürgerkriegs und zweier blutiger Kriege, die bis 2002 allein im Kongo etwa 4 Millionen Menschen das Leben gekostet haben, soll es Ende Juli zu den ersten demokratischen Wahlen seit 45 Jahren kommen. Die Bundesregierung hat sich in der EU und den VN seit Jahren an der politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung des Kongo und dem Übergangsprozess beteiligt, der zum Aufbau demokratischer Strukturen führen soll. Deutschland trägt jährlich mit ca. 84 Millionen Euro zum Haushalt von MONUC, den UN-Truppen im Osten Kongos, bei. Zudem unterstützen wir den Kongo durch humanitäre und Entwicklungshilfe sowie finanzielle Hilfe für die Wahlen.
Die begrenzte militärische Operation der EU zur Unterstützung der Wahlen ist nur ein weiterer Teil dieses langfristig angelegten Engagements. Die Vorbereitung des Einsatzes hätte man sich sicherlich effizienter und diskreter vorstellen können. Die öffentliche Diskussion von vorläufigen Planungen ist nicht hilfreich gewesen. Wichtig ist: Dies ist der erste echte Einsatz unter europäischer Führung, Truppenteile aus 18 verschiedenen europäischen Ländern zusammenzustellen geht nicht von heute auf morgen. Jeder Einsatz von Streitkräften ist mit Risiken verbunden. Das liegt in der Natur eines jeden Auslandseinsatzes. Aber die zeitgleiche Anwesenheit von Hunderten ziviler Wahlbeobachter, die freiwillig in den Kongo gehen, zeigt deutlich, das das Risiko für die deutschen Soldaten vertretbar ist. Die EU-Soldaten werden dafür sorgen, dass die Anhänger der Wahlverlierer das Ergebnis der Wahl akzeptieren (müssen). Dafür ist eine friedliche Situation in der Metropole Kinshasa als absolutem Mittelpunkt des Landes entscheidend.
Der Antrag der Bundesregierung im Wortlaut
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2005 war richtig. Damit wurden Hunderttausende aus der Sackgasse der Sozialhilfe in die Vermittlung geholt. Die gemachten Erfahrungen zeigen aber, dass die Zielgenauigkeit der Instrumente noch verbessert werden muss. Dazu wurde in 2./3. Lesung der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Drs. 16/1410, Drs. 16/1697) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. August 2006 in Kraft treten.
Flexible Anpassungen gerechtfertigt und nötig
Ein so komplexes Vorhaben wie diese Arbeitsmarktreform hat naturgemäß seine Probleme. Flexible Anpassungen sind gerechtfertigt und auch nötig. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die vorhandenen Mittel für Maßnahmen im SGB II-Bereich so effizient und zielgenau wie möglich eingesetzt werden können.
Zentrale Anliegen des Fortentwicklungsgesetzes:
Die wichtigsten Änderungen
Die Vorgängerregierung hat die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Mit Zustimmung der Union im Bundesrat. Der viel zitierte aktuelle Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes zur Grundsicherung für Arbeitslose zeigt auf, dass es in der Umsetzung der Hartz-Reformen noch Probleme gibt. Das ist nicht erstaunlich, andere Länder haben für derart umfangreiche Reformen einen Zeitraum von über fünf Jahren gebraucht. Die Umsetzung der bestehenden Gesetze muss oberste Priorität haben. Die Arbeitsagenturen, die Arbeitsgemeinschaften (Argen) und die Optionskommunen sind aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten effektiver zu nutzen. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das bestehende Recht da verbessert, wo es notwendig ist, um Menschen in Arbeit zu bringen. Weitere Einsparungen müssen durch Vermittlung in Beschäftigung und nicht durch Kürzung passiver Leistungen erfolgen. Eine Generalrevision des SGB II ist nicht notwendig.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wortlaut
Ich habe im Deutschen Bundestag für die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% gestimmt. Weder die SPD, noch ich haben diese Anhebung gewollt, ich habe mich im Wahlkampf 2005 aus Überzeugung gegen die Anhebung gewandt. Es ist eindeutig die „dickste Kröte“, die wir Sozialdemokraten schlucken mussten, aber ich halte mich an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mit. © 2012 Ulrich Kelber, MdB