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„Man darf nicht das Gras wachsen hören, sonst wird man taub.“
(Gerhard Hauptmann, 1862-1946)
Januar 2002: Die Deutsche Post AG wird gesetzlich dazu verpflichtet, alle privaten sowie geschäftlichen Brief- und Paketsendungen zu registrieren und die Aufzeichnungen dann außerdem sieben Jahre lang für Ermittlungsbehörden zu archivieren. Wer der falschen Person einmal einen Brief geschickt hat, kann selbst nach Jahren noch ins Visier eines Nachrichtendienstes geraten. Alle Zeitungen und Fernsehsender berichten über die neue Regelung. Wegen der öffentlichen Proteste wird die Überwachung schnell wieder eingestellt.
Ein irreales Szenario? Vergleichbare Pläne gibt es tatsächlich, aber die Medien mit Ausnahme einiger weniger Fachmedien berichten nicht darüber. Weil es eben nicht um real anfassbare Briefe und Pakete geht, sondern um eMails und Telefonate. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit und vorbei an den Parlamenten planen Ministerialbürokratien und Polizeibehörden die massive Kontrolle des Internets und der Telekommunikation. Lauschen, durchleuchten und registrieren jeder Art elektronischer Kommunikation sind das Ziel der Überwacher.
Das Zweckbindungsprinzip des Datenschutzes würde dann vor dem Datendurst von Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten kapitulieren. An die Stelle unbeobachteter individueller Kommunikation als Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung träte die potentielle Vollüberwachung als Normalfall.
Europol nutzt Kongresse, seine Forderung vorzutragen. Der Europarat entwirft unter deutscher Beteiligung eine Cyber Crime Convention (CCC), deren Umsetzung aus Sicht vieler Datenschützer verfassungswidrig wäre. Und auch das Bundeswirtschaftsministerium hat mit seinem Entwurf für eine Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) dem früheren Entwurf aus CDU/FDP-Zeiten, für den der Hardliner Kanther verantwortlich war, die Giftzähne nicht annähernd ausreichend gezogen. Wobei im Fall der TKÜV anders als bei anderen Überwachungsplanen wenigstens aktiv eine öffentliche Diskussion durch das Ministerium gesucht wird.
Ein weiteres Beispiel für die Brisanz der Lauscherpläne: Was wäre wohl in Deutschland los, wenn die Briefverteilzentren gezwungen würden, auf Anweisung von Behörden alle Briefe zu öffnen, auf gewisse Inhalte zu überprüfen, gegebenenfalls zu kopieren und dann an die Behörden weiterzugeben? Welcher Protestschrei wäre zu vernehmenen, wenn man Postbedienstete zwingen würde, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst innerhalb weniger Stunden prüfen zu müssen? Und wer würde nicht eine Verordnung für gefährlich halten, die die Post sogar zwingen würde, spezielle Türen und Sondersortiermaschinen für viel Geld in die Briefzentren einzubauen, damit die Behörden unbeobachtet die Briefe untersuchen können? Nicht nur die staatliche Neugier wäre dann das Problem. Leider würde sich schnell herausstellen, dass auch Kriminelle durch die Türen in die Briefzentren eindringen, die Sondersortiermaschinen nutzen und wichtige Sendungen stehlen.
Genau ein solches Horroszenario wird für eMails und Telekommunikation in CCC und TKÜV gefordert. Da elektronische Kommunikation in kleinen Datenpaketen abgehandelt wird, müssen die Internetprovider alle Datenpakete aller Teilnehmer überprüfen. Wegen der damit verbundenen Aufwendungen in Milliardenhöhe für die Provider und des wohl verfassungswidrigen Zwangs, in kürzester Zeit als Unternehmen die Gesetzmäßigkeit einer Überwachung beurteilen und dann noch bei der Überwachung helfen zu müssen, wurde das Bundeswirtschaftsministerium bei einer Anhörung heftig durch die Wirtschaft kritisiert. Als dieser Artikel entstand, begannen daher auch die ersten zaghaften Rückzugsgefechte im Ministerium. Bereits vor der Anhörung hatte das Ministerium die früher unter CDU/FDP geplante Überwachung firmeninterner Netzwerke und anderes aufgegeben.
Ein pikantes Folgeproblem dieser Pläne wäre, dass die Lauscher mit ihrem Überwachungseifer die elektronischen Netze anfälliger machen für Hacker, Kriminelle und Cyberterroristen. Während Wissenschaftler und Softwarefirmen daran arbeiten, elektronische Netze wie das Internet sicherer zu machen, sollen in Deutschland Schnittstellen für Überwachungsbehörden geschaffen werden, die leicht zum Einfallstor für andere Eindringlinge werden können. Alle Arten von Infrastruktur wären so gefährdet, Wirtschaftsspionage und Trickbetrug würden per Verordnung erleichtert.
Leider ist auch die SPD bisher noch nicht ausreichend gegen diese Pläne vorgegangen. So gefährdet die SPD in Fachkreisen zunehmend ihr mühsam erworbenes Image einer IT-freundlichen Partei. Durch das starke Wachstum der Branche wird die Verankerung der SPD in dem IT-affinen Milieu aber immer wichtiger für die Wahlchancen der Partei. Hier ist die „neue Mitte“, die gut Ausgebildeten, die neuen Eliten. Und die mögen es noch weniger als andere Bürger, wenn ihre Privatsphäre und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend verletzt werden.
Mit Computern verübte Kriminalität wird von Polizei und Ministerialbürokratie mit großer öffentlicher Anteilnahme zum Anlass genommen, eine Atmosphäre für immer mehr Überwachung zu schaffen. Der Schutz der Bürger durch den Staat wird dabei so stark in den Vordergrund gestellt, dass der Schutz des Einzelnen vor dem Staat zu kurz zu kommen droht.
Denn die Überwacher planen z.B. auch, keine Anonymität mehr in den elektronischen Medien zuzulassen. Kreditkartennummer und Zahlungsvorgänge sollen registriert, die Standortmeldung der Handys genutzt und elektronische Transaktionen überwacht werden.
Das wäre vergleichbar mit einer Situation, wenn per Gesetz geregelt wäre, dass auch der Kauf von einem Päckchen Kaugummi an einem Kiosk nur unter Vorlage des Personalausweises erfolgen darf. Der Kiosk würde auf Wunsch der Behörden den Kauf mit Uhrzeit melden. Beim Einkauf per EC-Karte und Geheimzahl stände direkt neben dem Kartenleser eine kleine Videokamera, von der aus Betrag und Geheimnummer registriert werden könnten. Und auch hier gilt: Neben Behörden werden auch Kriminelle versuchen, an diese Daten heranzukommen. Es würde ihnen unsagbar leicht gemacht.
Bezeichnend ist, dass keiner der Befürworter solcher Überwachungsmethoden überzeugend erklären kann, wer denn da eigentlich zu welchem Zweck überwacht werden soll. Ähnlich wie bei den Telefonüberwachungen, deren Zahl ohne nachgewiesenen Erfolg ständig steigt, gibt es kein zwingendes Zielszenario. Die Nachrichtendienste wollen z.B. täglich 100.000 Telekommunikationen automatisch nach Verdächtigem durchsuchen, ohne einen Anfangsverdacht gegenüber dem Absender der Information zu haben.
Dabei können technisch versierte Nutzer elektronischer Medien sich der Überwachung einfach entziehen, z.B. durch Verschlüsselung der Daten. Das geht nämlich auch ohne staatliche Unterstützung bestens. Die privat nutzbaren Verschlüsselungen sind dabei so perfekt, dass auch die Nachrichtendienste sie nicht mit einem vertretbaren technischen Aufwand knacken können. Kriminelle werden diese Technologie schnell nutzen, wenn die Lauschaktionen erst einmal wirklich gestartet werden. Dann bleibt nur noch der „Normalbürger“ zur Überwachung übrig, der ohne Unterstützung keine Verschlüsselung beherrscht! Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre hochgradig verletzt.
Logische Folge wäre ein Verzicht auf solche rechtlich undifferenzierten Überwachungsmethoden, die technisch auch gar nicht effizient sind. Die Lauscher wollen das Problem aber anders angehen. Europol fordert z.B. das Verbot von Verschlüsselungen bzw. die Hinterlegung der digitalen Schlüssel an einem Ort, der für Nachrichtendienste elektronisch zugänglich ist. Mit diesem Vorschlag beweist Europol aber nur technologische Inkompetenz. Denn selbst im Verbotsfall wird Verschlüsselung nicht verschwinden, sondern nur subtiler werden, also z.B. Nachrichten praktisch unsichtbar im Datenstrom digitaler Familienbildern versteckt. Und bei hinterlegten Schlüsseln von Millionen Bundesbürgern wären diese elektronischen Archive ein Lieblingsziel von Hackerangriffen.
Alle Überwachungspläne, auch die hier nicht genannten, haben eins gemeinsam: Jeder Nutzer von Internet und Telekommunikation ist für die Überwacher potentiell verdächtig, sein Verhalten wird durchleuchtet. Das wäre eine Verdrehung des Rechtsstaatsprinzips, die auch negative wirtschaftliche Schäden haben wird. Wo das Vertrauen fehlt, werden sich eBusiness und eCommerce nicht so schnell ausbreiten und dadurch Jobs schaffen, wie es sonst möglich wäre.
Die Politik muss sich des Themas mit Entschlossenheit annehmen. Solche Überwachungspläne dürfen nicht vorbei an den Parlamenten realisiert werden, wie das derzeit im Europarat und in den Ministerien angedacht wird. Dabei müssen allerdings auch die Gegner der Überwachung noch eine überzeugende Antwort darauf finden, wie man mit Kriminalität in den elektronischen Medien umgeht.
Groß angelegte Lauschangriffe, dem die eigentlichen Zielpersonen sogar im Gegensatz zum „Normalbürger“ entgehen können, sind aber auf jeden Fall eine schlechte und gefährliche Lösung für das Problem.
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