Der deutsche Bundestag hat die Debatte über den erlaubten Rahmen für die Nutzung von Bio- und Gentechnologie begonnen. Die Meinungsverschiedenheiten verlaufen quer durch die Fraktionen. Viele Abgeordnete sind, wie ich, noch nicht endgültig festgelegt, wie sie in den einzelnen Fragen am Ende entscheiden werden. Grundlage für die Entscheidung wird am Ende die persönliche Werteordnung aus ethischen, rechtlichen, medizinischen und ökonomischen Überzeugungen sein.
Hier der Stand meiner Überlegungen:
Die Frage der Legalität von Gentests muss schnell geregelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass potentielle Arbeitgeber und Versicherer keinen Druck ausüben können, Gentests durchführen zu lassen. Das gilt auch für das Verbot der "freiwilligen" Überlassung von Ergebnissen, um so Druck auf andere Arbeitnehmer und Versicherungsnehmer zu verhindern. Und auch der Datenschutz muss streng sein, um soziale Diskriminierung und Stigmatisierung zu verhindern.
In der Stammzellenforschung werden viele Heilversprechen abgegeben, die aus heutiger medizinischer Sicht unhaltbar sind. Weil z.B. die durch ein einziges Gen verursachten Krankheiten nur 2-3% aller Krankheiten ausmachen. "Verbrauchende Forschung" an embryonalen menschlichen Stammzellen lehne ich ab. Die Wissenschaft hat mit aus Erwachsenen gewonnenen menschlichen Stammzellen und nicht-menschlichen, embryonalen Stammzellen ausreichend Raum für Forschung und Therapieversuche.
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID), also dem genetischen Scan von künstlich befruchteten Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter, schwebt mir ein Mittelweg vor. Ich lehne eine Selektion ab, möchte aber eine Überprüfung der Eizellen auf bestimmte schwerste Erbkrankheiten ermöglichen. Und zwar auf die Krankheiten, die auch eine medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch bzw. einen aus schwerwiegenden sozialen Gründen zulassen. Warum sollten hier nicht die gleichen Regeln gelten? Nach geltenden Recht muss die Eizelle erst ion die Gebärmutter der Frau eingepflanzt werden, um untersucht werden darf. Tief bewegt hat mich dazu das Schicksal einer französischen Familie, die zwei ihrer Kindern im Kindergartenalter wegen eines schweren erblich bedingten Leberfehlers haben sterben sehen. Durch PID konnte sichergestellt werden, das das dritte Kind diese Erbkrankheit nicht hat.