Kinderlärm kein Grund zur Klage

Berlin, 05.03.2010

Ulrich Kelber

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung und keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.
„Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Aber Spielen, Rennen, Raufen gehört zur körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern dazu. Deshalb darf Kinderlärm nicht mit Verkehrs- oder Industrielärm gleichgesetzt werden,“ so Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber zur Begründung des Antrages. „Wir wollen, dass Kindertagesstätten, Spiel- und Bolzplätze auch in reinen Wohngebieten zulässig sind und nicht hinter hohen Schallschutzwänden verschwinden.“ Bislang fehlten konkrete gesetzliche Bestimmungen, wie Kinderlärm zu bewerten ist, daher gab es immer wieder Fälle, in denen wegen Kinderlärm die Gerichte angerufen wurden, auch in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis.


Die SPD-Bundestagsfraktion zeigt der Bundesregierung mit dem Antrag einen konkreten Weg auf. Erstens soll das Bundes-Immissionsschutzgesetz ergänzt werden, um klarzustellen, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Kinderlärm muss in Wohngebieten toleriert werden. Zweitens soll es eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch geben. Auch dort soll festgelegt werden, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Und drittens soll die Baunutzungsverordnung so geändert werden, dass Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden. Weiter wird angeregt zu prüfen, wie durch präventiv wirkende Maßnahmen im Bereich der Städteplanung Klagen gegen Kinderlärm vermieden werden können.
Eine gleichlautende Initiative hat das Land Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht.

Der Antrag: dserver.bundestag.btg/btd/17/008/1700881.pdf

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