Unerwünschte Telefonwerbung
Wer hat sich nicht schon einmal über lästige Werbeanrufe für Lottospiel und Zeitschriftenabos oder Nachrichten à la "Hallo! Sie haben gewonnen! Aus tausenden von Telefonnummern wurde Ihre ausgewählt..." auf dem Anrufbeantworter geärgert? Die meisten Menschen belassen es dabei, solche Gespräche möglichst promt zu beenden, doch wer will, kann auch rechtlich gegen solche Belästigungen vorgehen.
Unerwünschte Telefonwerbung ist unzulässig und wettbewerbswidrig!
Was Sie tun können:
- Informieren Sie Ihre Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe. Mit Hilfe Ihrer Angaben kann sie gegen die Firmen vorgehen und diese auffordern, die Anrufe zu unterlassen. Dieser Anspruch wird im Notfall auch gerichtlich durchgesetzt!
- geben Sie nach Möglichkeit nie Ihre Telefonnummern an, also zum Beispiel auf Gewinnspiel-Postkarten, bei Bestellungen etc.
- wenn Sie angerufen werden, notieren Sie sich den Namen der Firma sowie des anrufenden Mitarbeiters, erklären Sie sich ausdrücklich nicht einverstanden mit dem Anruf, bestehen Sie auf Streichung Ihrer Daten und informieren Sie gegebenenfalls die Verbraucherzentrale.
- Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet ein Formular als PDF-Datei, mit dem Sie eine rechtswirksame Abmahnung gegen unerwünschte Telefonwerbung erwirken können
SPAM
Immen mehr Internetnutzer erhalten gegen Ihren Willen Werbe-E-Mails. Rechtlich sind solche E-Mails unzulässig, doch in der Praxis ist es alles andere als einfach, die Absender ausfindig zu machen.
Was Sie tun können:
- legen Sie sich für die Teilnahme an Chats, Singebörsen, die Anmeldung bei Newslettern etc. eine Zweitaddresse zu
- nutzen Sie die Spamfilter der kostenlosen E-Mail-Anbieter
- informieren Sie sich auf www.verbraucher-gegen-spam.de
- senden Sie unerwünscht eingetroffene Spams an den Bundesverband der Verbraucherzentralen: beschwerdestelle@spam.vzbv.de